Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.08.2014 - I-28 W 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt
Verfahrensgang
- LG Hagen, 03.12.2013 - 2 O 425/13
- OLG Hamm, 12.08.2014 - I-28 W 11/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.04.2013 - IX ZR 65/12
Anwaltshaftung: Verjährungsbeginn bei Versäumung einer Ausschlussfrist infolge …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14
Die spätestens mit Eintritt der Primärverjährung (hierzu zB. BGH, Urteil vom 23.06.2005 in WM 2005, 1869 sowie Urteil vom 25.04.2013 in NJW-RR 2013, 1212) beginnende dreijährige Sekundärverjährung - unterstellt, die Antragsgegnerin zu 1) hatte vor Ablauf der Primärverjährung überhaupt Anlass, die Möglichkeit eines Regressanspruches gegen sie zu prüfen und darauf hinzuweisen ( vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2012 in VersR 2013, 109) - endete am 06.04.2010 und mithin lange vor Stellung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im vorliegenden Verfahren.Deshalb kommt es für die Schadensentstehung auch nicht auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 44 Abs. 4 SGB X an, auf den das Landgericht abgestellt hat: Denn die Ausschlussfrist musste die Antragsgegnerin zu 1) - anders als der Rechtsanwalt in der vom BGH am 25.04.2013 (a.a.O.) getroffenen Entscheidung - nicht (mehr) im Blick haben.
- BGH, 13.11.2008 - IX ZR 69/07
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt in …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14
Bestimmt sich die Verjährung des Primäranspruchs nach § 51 b BRAO a.F., so gilt diese Vorschrift auch für den Sekundäranspruch, weil dieser lediglich ein Hilfsrecht und unselbständiges Nebenrecht des primären Regressanspruchs bildet (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 in WM 2008, 946 und Urteil vom 13. November 2008 in NJW 2009, 1350). - BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04
Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14
Bestimmt sich die Verjährung des Primäranspruchs nach § 51 b BRAO a.F., so gilt diese Vorschrift auch für den Sekundäranspruch, weil dieser lediglich ein Hilfsrecht und unselbständiges Nebenrecht des primären Regressanspruchs bildet (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 in WM 2008, 946 und Urteil vom 13. November 2008 in NJW 2009, 1350).
- BGH, 24.03.2011 - IX ZR 197/09
Rechtsanwaltshaftung: Verjährung des Primär- und des Sekundäranspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14
Wenn der Schadenseintritt vor dem Ende des Mandats liegt, ist jedenfalls er der entscheidende Zeitpunkt für den Beginn des Laufs der (Primär-)Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 24.03.2011 in NJW-RR 2011, 858). - BGH, 17.12.2009 - IX ZR 4/08
Eintritt der Wirkung der Zustellung einer Streitverkündung für die Hemmung der …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14
Die Regelung des § 51 b BRAO ist gemäß Art. 229 § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB anzuwenden, falls der primäre Schadensersatzanspruch vor dem 15. Dezember 2004 entstanden ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 in WM 2010, 629 ). - BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14
Die spätestens mit Eintritt der Primärverjährung (hierzu zB. BGH, Urteil vom 23.06.2005 in WM 2005, 1869 sowie Urteil vom 25.04.2013 in NJW-RR 2013, 1212) beginnende dreijährige Sekundärverjährung - unterstellt, die Antragsgegnerin zu 1) hatte vor Ablauf der Primärverjährung überhaupt Anlass, die Möglichkeit eines Regressanspruches gegen sie zu prüfen und darauf hinzuweisen ( vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2012 in VersR 2013, 109) - endete am 06.04.2010 und mithin lange vor Stellung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im vorliegenden Verfahren. - BGH, 12.07.2012 - IX ZR 96/10
Sekundärhaftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14
Die spätestens mit Eintritt der Primärverjährung (hierzu zB. BGH, Urteil vom 23.06.2005 in WM 2005, 1869 sowie Urteil vom 25.04.2013 in NJW-RR 2013, 1212) beginnende dreijährige Sekundärverjährung - unterstellt, die Antragsgegnerin zu 1) hatte vor Ablauf der Primärverjährung überhaupt Anlass, die Möglichkeit eines Regressanspruches gegen sie zu prüfen und darauf hinzuweisen ( vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2012 in VersR 2013, 109) - endete am 06.04.2010 und mithin lange vor Stellung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im vorliegenden Verfahren. - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98
Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14
Schon hierdurch ist eine objektive Verschlechterung der Vermögenslage der Antragstellerin und damit ein Schaden im Sinne von § 51 b BRAO a.F. eingetreten, da der für die Antragstellerin nachteilige Verwaltungsakt vorbehaltlich einer späteren Rücknahme durch die zuständige Behörde, eines Widerrufs oder einer anderweitigen Erledigung wirksam war.Insoweit kann nichts anderes gelten als in den Fällen, in denen es durch das pflichtwidrige Verhalten des Rechtsanwalts in einem Prozess zu einer für den Mandanten nachteiligen erstinstanzlichen Entscheidung eines Gerichts kommt: Hier liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Schaden schon in der (ersten) Gerichtsentscheidung, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Änderung der Entscheidung in einem weiteren Rechtszug zugunsten des Mandanten erfolgen könnte (vgl. nur BGH, Urteil vom 27.01.2000 in WM 2000, 969).In jenen Fällen wie im vorliegenden ist nicht entscheidend, ob es dem Mandanten gelingen kann, den eingetretenen Schaden durch einen später gestellten Antrag - hier : einen gegenüber dem Rententräger zu stellenden Aufhebungs- oder Überprüfungsantrag oder einen neuen Antrag auf Bewilligung von Rente - (doch) noch abzuwenden.
- LG Darmstadt, 04.06.2018 - 19 OH 5/18
Fehlendes rechtliches Interesse bei einem selbständigen Beweisverfahren nach § …
Allein, auf die mangelnde Substanz kommt es nicht entscheidend an, denn entgegen der offenbaren Auffassung der Antragstellerseite führt auch die Sekundärverjährung nicht zu einem "unendlichen" Anspruch gegen den Antragsgegner (BGH…, Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 133/04, Rn. 16 ff.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23.06.2005 - IX ZR 197/01, Rn. 14 nach juris …sowie Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 65/12, Rn. 18 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2014 - I-28 W 11/14, Rn. 22 nach juris).